* JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß dem vom Artikel 11 des Gesetzes
vom 31. Dezember 1996 Nr. 675 Vorgesehenen, bestätigt der Anfordernde
und erklärt über das vom Artikel 10 und 13 des Gesetzes Vorgesehene
informiert zu sein und die EDV-Verarbeitung der mitgeteilten Daten sowie
ihre Mitteilung an die zum Informationssystem von Dolimiti Network gehörenden
Unternehmen zu gestatten. (Die Bestätigung ist obligatorisch, wenn
man möchte, das die Karte an die Tourismusstrukturen verteilt wird.)
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